Wasserstoff-Marktinformation

Wasserstoff-Kernnetz: Start der Kapazitäts­reservierungen am 19.03.2026

Mit dem zweiten Marktinformationspaket schaffen die Wasserstoff‑Kernnetzbetreiber einen zentralen Meilenstein für die Planungssicherheit und den Hochlauf des Wasserstoffmarkts in Deutschland und Europa.

Ab dem Vermarktungsstart am 19. März 2026 kann Ihr Unternehmen erstmals Ein- und Ausspeisekapazitäten im Wasserstoff‑Kernnetz bis zu sieben Jahre im Voraus reservieren. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für Wasserstoff‑Projekte, Lieferbeziehungen und langfristige Investitionen geschaffen.

Der über alle Wasserstoff-Kernnetzbetreiber koordinierte Prozess basiert auf dem neu veröffentlichten Marktinformationspaket (siehe Download), welches unter anderem die Cluster-/Kapazitätsentwicklung im Zeitraum 2026-2030 sowie den konkreten Anfrage- und Reservierungsprozess beschreibt.

 

Entwicklung der Cluster, Angebotszonen und Kapazitäten

Das Wasserstoff-Kernnetz und das Kapazitätsangebot wachsen schrittweise über regionale Cluster hin zum Kernnetz. Innerhalb der Cluster können Marktteilnehmende frei zuordenbare feste Wasserstoffkapazitäten (FWK) an Punkten einer Angebotszone reservieren. Das Konzept der Angebotszone wurde bereits am 16.10.2025 veröffentlicht und ermöglicht ein möglichst hohes, flexibles und bedarfsgerechtes Kapazitätsangebot innerhalb der Cluster.  

Die Entwicklung der Cluster und Angebotszonen im Zeitverlauf ist in den nachfolgenden Grafiken dargestellt:

Ihr Weg zur Kapazitätsreservierung

Mit dem einheitlichen Vermarktungsstart am 19.03.2026 können Sie Ihre Reservierungsanfragen bei Ihrem zuständigen Wasserstoff-Kernnetzbetreiber stellen. Für den effizienten und diskriminierungsfreien Anfrageprozess haben die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber ein standardisiertes Anfrageformular zur Reservierung von Kapazitäten entwickelt, welches am 19.03.2026 um 13:00 Uhr hier veröffentlicht wird.

Neben den Reservierungen innerhalb eines Clusters wird auch der sogenannte Clusterübergangstransport (CÜT) reservierbar, um Transporte im deutschlandweiten Wasserstoff-Marktgebiet zu ermöglichen. Ein CÜT erfolgt immer dann, wenn zwei Cluster zusammenwachsen, jedoch strömungsmechanisch nicht engpassfrei sind. Voraussetzung für einen CÜT-Reservierungsvertrag ist unter anderem die Vorlage einer Reservierung in entsprechender Höhe im Quell- und Zielcluster.

Die Vergabe von Reservierungen erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge der Anfragen (FCFS).

 

Ihre nächsten Schritte zur Kapazitätsreservierung:

Reservierungs­anfrage

  • Reichen Sie Ihre Anfrage über das Anfrageformular zur Reservierung von Kapazitäten ab dem 19.03.2026 ein.
  • Halten Sie dafür die folgenden Informationen bereit: Firmendaten, Ansprechpartner, Punktart, Flussrichtung, Cluster und Netzbetreiber.
  • Das Marktinformationspaket (siehe „Downloads und Links“ unten) hilft Ihnen dabei diese Angaben zu spezifizieren oder nutzen Sie bei Fragen unser Kontaktformular weiter unten

Prüfung der Anfrage

Nach Absenden des Formulars wird Ihre Anfrage in der Regel binnen 10 Tagen bearbeitet und beinhaltet zwei wesentliche Prüfschritte: 

  • KYC-Prüfung: Gesetzlich vorgeschriebene Sanktionsprüfung der anfragenden Partei.
  • Kapazitätsprüfung: Netzbetreiberübergreifende Prüfung, ob die angefragten Kapazitäten zur Reservierung zur Verfügung stehen.

Abschluss Reservierungs­vertrag

  • Nach abgeschlossener positiver Prüfung, erhalten Sie von uns den Reservierungsvertrag.
  • Unterzeichnen Sie den Vertrag innerhalb der Bindefrist und schicken Sie ihn an uns zurück.
  • Der Vertragsabschluss ist erfolgt und die angefragte Kapazität reserviert. 

Reservierungsentgelt 

Die OGE als Wasserstoff-Kernnetzbetreiber reserviert für Sie nach positiver Prüfung und unterschriebenen Reservierungs­vertrag die Kapazität für die Dauer des Reservierungszeitraums am Netzpunkt. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, für die Dauer des Reservierungs­zeitraums ein Reservierungsentgelt zu zahlen. Das zu entrichtende Reservierungsentgelt wird auf das spätere Entgelt angerechnet, das nach der festen Buchung der Kapazitäten an den Wasserstoff­netzbetreiber OGE zu zahlen ist.  

Die Reservierungsgebühr beträgt 1 €/kWh/h/a.

Weitere Details sind dem Mustervertrag Wasserstoff-Kapazitäts­reservierung weiter unten zu entnehmen. 

Downloads und Links

Alle für die Reservierung notwendigen Informationen erhalten Sie mit den folgenden Downloads und Links: 

Marktinformation

Marktinformation Wasserstoff / pdf / 3.85 MB

Wasserstoff-Kernnetzbetreiber veröffentlichen Details für Kapazitätsreservierungen ab 19.03.2026

Marktinformationspaket II

Marktinformation Wasserstoff / pdf / 1.49 MB

Kapazitätsreservierungen für den Wasserstofftransport im Kernnetz

Marktinformationspaket I, veröffentlicht am 16. Oktober 2025

  • Die Vertragsmuster für Wasserstoff-Kapazitäts­reservierung, die Reservierung des cluster­übergreifenden Transports sowie das Konzept zur Vergabe und Nutzung des cluster­übergreifenden Transports sind auf der Seite des BDEW verfügbar.

Pressemitteilung

Pressemitteilung / pdf / 300.93 KB

Veröffentlichung eines zweiten Marktinformationspakets

Wasserstoff-Kernnetzbetreiber starten am 19. März 2026 koordinierten Kapazitätsreservierungsprozess